Pressemitteilungen
17. 04. 2007
Die erfreulichen Zahlen aus Wiesbaden sind ein eindrucksvoller Beweis für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft älterer Beamtinnen und Beamten. Diese haben allen Grund sich ihrer Stärke bewusst zu sein und in die eigenen Möglichkeiten zu vertrauen. Die Politik muss diese Entwicklung aktiv fördern. Zukünftig muss gelten: Nicht mehr der möglichst frühe Eintritt in den Ruhestand, sondern eine möglichst lange Teilhabe am Erwerbsleben muss zum Leitbild werden. Dies schließt erweiterte Möglichkeiten zur Fortführung des Beamtenverhältnisses über das 65. Lebensjahr hinaus ein. Wer länger arbeiten kann und will, muss die Möglichkeit hierzu haben. Wer früher gehen will, soll dies ab Vollendung des 60. Lebensjahres tun können, sofern seine bis dahin verdiente Versorgung für die Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht. Eine solche Regelung trägt den Bedürfnissen der Beschäftigten nach individueller und abgesicherter Lebensgestaltung im Alter in besonderer Weise Rechnung. Sie entlastet die Haushalte und erschließt die Lebens- und Berufserfahrung älterer Beamtinnen und Beamte im Interesse von Staat, Bürgern und Gesellschaft.
STADLER: Ältere Beamte stellen Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis
BERLIN. Zur heutigen Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, dass fast zwei Drittel der Beamten und Richter des Bundes, die 2006 pensioniert wurden, bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gearbeitet haben, erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes Max STADLER:Die erfreulichen Zahlen aus Wiesbaden sind ein eindrucksvoller Beweis für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft älterer Beamtinnen und Beamten. Diese haben allen Grund sich ihrer Stärke bewusst zu sein und in die eigenen Möglichkeiten zu vertrauen. Die Politik muss diese Entwicklung aktiv fördern. Zukünftig muss gelten: Nicht mehr der möglichst frühe Eintritt in den Ruhestand, sondern eine möglichst lange Teilhabe am Erwerbsleben muss zum Leitbild werden. Dies schließt erweiterte Möglichkeiten zur Fortführung des Beamtenverhältnisses über das 65. Lebensjahr hinaus ein. Wer länger arbeiten kann und will, muss die Möglichkeit hierzu haben. Wer früher gehen will, soll dies ab Vollendung des 60. Lebensjahres tun können, sofern seine bis dahin verdiente Versorgung für die Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht. Eine solche Regelung trägt den Bedürfnissen der Beschäftigten nach individueller und abgesicherter Lebensgestaltung im Alter in besonderer Weise Rechnung. Sie entlastet die Haushalte und erschließt die Lebens- und Berufserfahrung älterer Beamtinnen und Beamte im Interesse von Staat, Bürgern und Gesellschaft.
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377-Stadler-Ruhestand_von_Beamten.pdf (2007-04-17, 54.04 KB)